Die Scheidung ist die formelle, juristische Beendigung einer Ehe. Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Scheidung oder die Aufhebung muss durch richterliches Urteil erfolgen. Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe. Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und wenn nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Um die Scheidung für Sie einreichen zu können, brauchen wir einige Angaben von Ihnen wie z.B. Namen und Adressen beider Eheleute, Heiratsdatum und Trennungsdatum. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen unserer anwaltlichen Schweigepflicht. Verwenden Sie einfach unser Online-Formular, um uns die nötigen Informationen bequem per Internet zu übermitteln. Mit diesem Online-Formular können Sie den Scheidungsauftrag schnell und einfach an unsere Rechtsanwaltskanzlei senden - deutschlandweit! 
Ihre Scheidung kann binnen 48 Stunden ab Auftragserteilung beim Gericht eingehen. Alternativ zum Onlineformular können sie die Vollmacht für den Scheidungsantrag auch als pdf-Datei (100kb) herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Fax an unsere Kanzlei senden. Vollmacht hier!
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