So spart man die Rechtsanwaltsgebühren für den 2. Anwalt:
Sollten beide Ehepartner einverständlich ihre Ehescheidung wollen, genügt es, wenn der einvernehmlich formulierte Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt eingereicht wird. Mit nur 1 Anwalt lassen sich somit bis zu 50 % Scheidungskosten sparen.
Der Scheidungsantrag wird nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Die Zustellung an den anderen Ehepartner erfolgt durch das Gericht nur nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Das Gericht übersendet zuvor dem Antragsteller die Gerichtskostenrechnung.
Wichtig ist, schon im Vorfeld alle sog. Scheidungsfolgesachen, vor allem Unterhalt und Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Hausrat, durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.
|