Kostentransparenz des Scheidungsverfahrens |
Wir ermitteln ihre Kosten individuell aufgrund der von Ihnen zu Verfügung gestellten Angaben. Ihre Daten unterliegen der absoluten anwaltlichen Schweigepflicht und werden absolut vertraulich behandelt. Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem sog. Gegenstandswert. Dieser setzt sich regelmäßig aus dem Einkommen der Verfahrensbeteiligten zusammen. Die Anwalts-und Gerichtskosten müssen deshalb individuell errechnet werden. Dies tun wir gern für Sie! Wir berechnen Ihnen die Kosten nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz nach der Tabelle im Anhang zu § 34 RVG. Dadurch werden Ihre Kosten übersichtlich und kontrollierbar.
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